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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2023

  1. Geltungsbereich

 

1.1. Für alle Leistungen von Hebamme Miriam Jakl im Rahmen ihrer Hebammentätigkeit an

der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) gelten folgende Vereinbarungen.

 

1.2. Miriam Jakl ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-2320 Schwechat, sie ist in dieser

Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 3902 eingetragen und beim zuständigen Finanzamt mit Steuernummer 03 660/8818 registriert.

 

1.4. Hebamme Miriam Jakl ist berechtigt, einen bestehenden Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2.0. Vertragsgegenstand

 

2.1. Der genaue Leistungsinhalt des Vertrags ergibt sich aus dem zwischen Hebamme Miriam Jakl und der Klientin vereinbarten Leistungsumfang, der besprochen

wurde, sollte eine ambulante Geburt oder Hausgeburt geplant sein, dann mit der Unterzeichnung des Blattes „Modus der Geburt“ und des Vertrags.

 

2.2. Hebamme Miriam Jakl ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen

bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin (als Hausbesuch) oder in der Hebammenordination in 2320 Schwechat erfolgt, jedenfalls immer in Absprache mit der Klientin. In manchen Fällen kann eine telemedizinische Betreuung (Videotelefonie) statt eines Hausbesuches vereinbart werden (z.B. bei Ausgangsbeschränkungen, Entfernung,…).

 

2.3. Die Klientin ist verpflichtet, Hebamme Miriam Jakl sämtliche Angaben über

Gesundheitszustände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen. Eine bewusste Verschweigung oder verzögerte Mitteilung relevanter Informationen stellt einen Vertragsbruch dar und Hebamme Miriam Jakl kann im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

2.4. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich bekannt zu geben. Wenn bei Umzug der Klientin die Fahrkilometer deutlich steigen, kann Hebamme Miriam Jakl, die weitere Betreuung beendigen.

 

2.5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Gesundheitsdaten ist Hebamme Miriam Jakl gemäß § 7 des österreichischen Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

2.6. Bei Verhinderung von Hebamme Miriam Jakl hat die Klientin bei der Organisation einer

professionellen Weiterversorgung mitzuwirken. Sollte die Klientin Hebamme Miriam Jakl

nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit den von Hebamme Miriam Jakl genannten Ersatzhebammen, wie auf der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ aufgelistet, aufzunehmen.

Sollte Hebamme Miriam Jakl auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht

unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit Hebamme Miriam Jakl je nach Dringlichkeit einen angemessenen Zeitraum weiterhin zu

versuchen. Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat (Mobiltelefon oder Festnetz) erfolgen, nicht per SMS oder anderen Nachrichtendiensten (sollte der Kontakt anders aufgenommen werden, stimme ich automatisch dem Datenschutz der jeweiligen Nachrichtendienste zu), vor allem nachts. Außerdem soll der Anruf nur von der/den der Hebamme bekannten Nummer(n) aus erfolgen, denn zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr werden unbekannte Nummern blockiert.

 

2.7. Hebamme Miriam Jakl kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre

Mitwirkungspflichten verletzt.

 

2.8. Hebamme Miriam Jakl erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich

jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich Hebamme Miriam Jakl in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht nach außen, kann aber gesundheitsrelevante Informationen, die für Hebamme Miriam Jakl für die weitere Betreuung notwendig sind, im Sinne einer Dienstübergabe weitergeben. Bei Verhinderung von Hebamme Miriam Jakl für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich Hebamme Miriam Jakl um eine professionelle Weiterversorgung der Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.

 

2.9. Die jeweiligen Hausbesuche werden mit der Klientin einzeln von Hausbesuch zu Hausbesuch vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen bzw. bei wichtigem Grund rechtzeitig persönlich oder telefonisch abzusagen/zu verschieben sind. Wird ein Termin nicht abgesagt und unentschuldigt nicht wahrgenommen, so wird das vereinbarte Honorar für einen Hausbesuch dennoch fällig. Die Krankenkasse übernimmt dabei den anteiligen Kassentarif nicht.

 

3.0. Haftung

 

3.1. Hebamme Miriam Jakl haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verschulden,

ausgenommen Personenschäden.

 

3.2. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat Hebamme Miriam Jakl der

Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit (zum Beispiel Urlaub) spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.

 

3.3. Hebamme Miriam Jakl haftet nicht für Schäden verursacht durch eine Ersatzhebamme.

 

 

4.0. Kosten der Betreuung

 

4.1. Die von Hebamme Miriam Jakl erbrachten Leistungen werden vereinbart und in Rechnung gestellt. Aktuelle Preis Informationen sind auf der Homepage aufgelistet. 

Üblicherweise kommt es bei Anmeldung zu einer Hausgeburt zu einer Anzahlung, der Restbetrag wird bei Behandlungsende (letzter vereinbarter Hausbesuch) in Form einer Honorarnote ausgestellt.

Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden von Hebamme Miriam Jakl, obwohl sie zur

Erbringung bereit war, so gebührt Hebamme Miriam Jakl eine Vergütung, wie im Vertrag

vereinbart.

 

4.2. Die Kosten der Leistungen von Hebamme Miriam Jakl verstehen sich als

umsatzsteuerfreie Nettobeträge lt. §6 Abs. 1 Z 19 UstG.

 

4.3. Bei Hausgeburten geltend: Nach Unterzeichnung der „Vereinbarung über Hebammenleistungen“ ist vor Beginn der

vereinbarten Betreuung eine Vorauszahlung zu tätigen. Bis zur vollständigen Bezahlung dieser Vorauszahlung erwachsen der Wahlhebamme jedenfalls keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag und tritt auch kein Leistungsverzug ein. Die Zahlungsbedingungen werden zu Beginn der Betreuung individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird ein Gesamthonorar bei Beendigung der Betreuung gestellt.

 

4.4. Hebamme Miriam Jakl ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von €

10,00 in Rechnung zu stellen. Im Fall eines Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

 

5.0. Vertragsauflösung

 

5.1. Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten. Tritt die Klientin vom Vertrag zurück, sind die Anzahlung und die erbrachten Leistungen im Einzelnen in Rechnung zu stellen.

 

5.2. Hebamme Miriam Jakl darf die vertragliche Beziehung zur Klientin einseitig ohne

Angaben von Gründen beenden, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, dass Hebamme Miriam Jakl eine Weiterleitung an eine

Hebammenkollegin oder in eine Klinik veranlassen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt und die Anzahlung refundiert.

 

5.3. Hebamme Miriam Jakl ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere

die Klientin die Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose nicht wahrheitsgetreu oder unvollständig erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen ablehnt. In diesen Fällen bleibt der Kostenanspruch von Hebamme Miriam Jakl für die bis zur

Vertragsauflösung erbrachte Betreuung erhalten.

 

5.4. Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.

 

 

6.0. Gerichtsstand

 

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 2320 Schwechat vereinbart.

 

Neben diesem Vertrag gelten folgende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:

a) Bestimmungen des österreichischen Hebammengesetzes (HebG);

b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB)

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