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AGBs Miriam Jakl 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Hebamme Miriam Jakl und Hebamme Andrea Surek im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen (im Folgenden „Klientin“ genannt) erbringen.
1.2. Miriam Jakl ist als freiberufliche Hebamme in 2320 Schwechat tätig, eingetragen im österreichischen Hebammenregister unter Nr. 3902, Steuernummer 03 660/8818.
1.3. Andrea Surek ist als freiberufliche Hebamme in 1070 Wien tätig, eingetragen im österreichischen Hebammenregister unter Nr. 4272.
1.4. Die Hebammen arbeiten bei Hausgeburten im Team, einschließlich gemeinsamer Rufbereitschaft und Geburtsbegleitung.
1.5. Alle anderen Leistungen (z. B. Schwangerschaftsbetreuung, Wochenbett, Stillberatung) werden eigenständig durch die jeweils betreuende Hebamme erbracht.
1.6. Die Hebammen können eine Betreuung oder einen Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem gebuchten Betreuungspaket (z. B. Wochenbett, ambulante Geburt, Wehenbegleitung oder Hausgeburt) oder einer individuell getroffenen Vereinbarung.
2.2. Bei geplanter Hausgeburt ist zusätzlich das Formular „Modus der Geburt“ zu unterzeichnen.
2.3. Die Betreuung findet je nach Vereinbarung als Hausbesuch, in der Ordination oder telemedizinisch (z. B. über WhatsApp oder Videotelefonie) statt.
2.4. Die Klientin verpflichtet sich, alle relevanten Angaben zur Gesundheit, Schwangerschaft und Wohnsituation rechtzeitig mitzuteilen.
2.5. Bei deutlich erhöhter Fahrstrecke infolge eines Umzugs kann die Betreuung beendet oder angepasst werden.
2.6. Beide Hebammen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 7 HebG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO (siehe Datenschutzerklärung auf den jeweiligen Websites: www.miriamshebammerei.at / www.andreasurek.at).
2.7. Im Rahmen gemeinsamer Geburtsbetreuungen (Hausgeburten) werden medizinisch relevante und organisatorische Daten der Klientin ausschließlich zwischen Miriam Jakl und Andrea Surek vertraulich geteilt, um eine sichere, lückenlose Betreuung zu gewährleisten.
2.8. Leistungen werden grundsätzlich persönlich erbracht. Bei Verhinderung einer Hebamme kann die jeweils andere Hebamme im Team oder eine geeignete Vertretung übernehmen.
2.9. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 Stunden vorher) werden voll verrechnet; eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nicht.

3. Haftung

3.1. Jede Hebamme haftet im Rahmen ihrer eigenen freiberuflichen Tätigkeit.
3.2. Für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen (ausgenommen Personenschäden).
3.3. Für Leistungen, die durch externe Ersatzhebammen erbracht werden, übernehmen Miriam Jakl und Andrea Surek keine Haftung.
3.4. Beide Hebammen handeln eigenverantwortlich im Sinne des österreichischen Hebammengesetzes (§ 2 HebG).

4. Kosten der Betreuung

4.1. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des gebuchten Pakets. Eine Übersicht der Leistungen und Preise ist im Infoblatt „Hebammenpakete & Leistungen“ enthalten.
4.2. Zahlungsmodalitäten:
– 100 € Anzahlung zur Platzreservierung
– 50 % bis zur 28. Schwangerschaftswoche
– 50 % in der ersten Lebenswoche des Kindes
4.3. Eine Rechnung zur Einreichung bei der Sozialversicherung wird nach Abschluss der Betreuung übermittelt.
4.4. Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Hausbesuche) werden mit 100 € pro Besuch verrechnet.
4.5. Alle Preise verstehen sich als umsatzsteuerfreie Nettobeträge gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
4.6. Für Mahnungen werden 10 € Mahnspesen verrechnet. Es gelten gesetzliche Verzugszinsen.
4.7. Bei nicht vollständiger Inanspruchnahme eines Pakets (z. B. weniger Vorsorgetermine oder Wechsel des Geburtsorts) erfolgt keine Rückerstattung. Nicht genutzte Termine können – wenn sinnvoll – im Wochenbett nachgeholt werden.
4.8. Eine Einzelabrechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich (130 € pro Termin exkl. Kilometergeld).
4.9. Bei Hausgeburten gilt: Ein Wechsel des Geburtsorts (z. B. Verlegung oder Entscheidung für eine Spitalsgeburt) entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Bereits erbrachte oder vorbereitete Leistungen (z. B. Rufbereitschaft, Organisation der 2. Hebamme) werden voll verrechnet.
4.10. In allen Paketen ist eine Materialpauschale für Verbrauchsmaterial (z. B. Handschuhe, Öle, Dokumentationsmaterial) enthalten.

5. Vertragsauflösung

5.1. Beide Seiten können den Vertrag schriftlich beenden. Erbrachte Leistungen und Anzahlungen werden anteilig verrechnet.
5.2. Wird fachlich notwendige Beratung abgelehnt oder werden Informationen verschwiegen, kann die Hebamme die Betreuung beenden.
5.3. Im Falle einer Fehlgeburt oder stillen Geburt erfolgt eine anteilige und faire Abrechnung nach Leistungsumfang.
5.4. Auf Wunsch begleitet Miriam Jakl oder Andrea Surek die Familie weiterhin – ehrenamtlich über den Verein @nabhinadi.at.
5.5. Änderungen bedürfen der Schriftform.

6. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in 2320 Schwechat.
Es gelten ergänzend das österreichische Hebammengesetz (HebG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

Hebammen-Team Miriam Jakl & Andrea Surek
www.miriamshebammerei.at | www.andreasurek.at

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